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 120.01     hr-text Mi 15.10.25 18:15:10
                                        
   NACHRICHTEN                   Hessen 
                                        
 Vermieter haftet bei Sturz wegen Glätte
                                        
 Wenn ein Mieter auf einem gemeinschaft-
 lichen Grundstück stürzt, weil der Weg 
 nicht gestreut worden ist, muss der    
 vermietende Wohnungseigentümer haften. 
                                        
 Das entschied der Bundesgerichtshof    
 (BGH) in Karlsruhe. Im konkreten Fall  
 hatte sich eine Frau in Solms (Lahn-   
 Dill) bei einem Sturz vor einem Mehrfa-
 milienhaus schwer verletzt, wie das Ge-
 richt am Mittwoch mitteilte. Die Frau  
 verlangte von ihrer Vermieterin darauf-
 hin Schmerzensgeld.                    
                                        
 Am Landgericht Limburg war sie zunächst
 gescheitert, weil ein Hausmeisterdienst
 mit dem Streuen beauftragt worden war. 
   Übersicht 112