120.01 hr-text Mi 15.10.25 18:15:10
NACHRICHTEN Hessen
Vermieter haftet bei Sturz wegen Glätte
Wenn ein Mieter auf einem gemeinschaft-
lichen Grundstück stürzt, weil der Weg
nicht gestreut worden ist, muss der
vermietende Wohnungseigentümer haften.
Das entschied der Bundesgerichtshof
(BGH) in Karlsruhe. Im konkreten Fall
hatte sich eine Frau in Solms (Lahn-
Dill) bei einem Sturz vor einem Mehrfa-
milienhaus schwer verletzt, wie das Ge-
richt am Mittwoch mitteilte. Die Frau
verlangte von ihrer Vermieterin darauf-
hin Schmerzensgeld.
Am Landgericht Limburg war sie zunächst
gescheitert, weil ein Hausmeisterdienst
mit dem Streuen beauftragt worden war.
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